Betriebliches Hygienekonzept für den Umgang mit dem SARS-CoV 2 (Coronavirus)

Betriebliches Hygienekonzept für den Umgang mit dem SARS-CoV 2 (Coronavirus) – Stand 30.05.2022

1. Allgemeines

1.1 – Allgemeine Zugangsregelung – Das Coronavirus hat die Welt verändert und fordert für die Gesundheit und Sicherheit besondere Regeln im Umgang mit dem Virus.

1.2 Die folgenden Vorgaben sind für alle Beschäftigten und alle Gäste und Teilnehmer*innen im Kiek in! AöR der Stadt Neumünster (folgend: Kiek in! inkl. Volkshochschule) verpflichtend.

Deshalb gilt für Veranstaltungen im Kiek in! in den Innenräumen des Hauses eine allgemeine Zugangsregelung.

In den öffentlichen Bereichen gilt weiterhin die Empfehlung des Abstandsgebotes und die Maskenpflicht.

Ausnahmen:

  • Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen (siehe Punkt 4.1.1)
  • Zur Nahrungsaufnahme an festen Sitz- oder Stehlätzen

Personen mit respiratorischen Symptomen des SARS-CoV 2 haben Hausverbot.

Grundsätzlich sind nur asymptomatische Personen (ohne coronatypische Symptome) zugelassen.

1.2.1 Eine Zuwiderhandlung kann im Einzelfall zu einer Abmahnung oder zu einem Aussprechen eines Hausverbotes führen.

1.2.2 Folgende Ansprechpartner des Kiek in für das Hygienekonzept werden als Hygienebeauftragte genannt:

  •   Thorsten Kehl (Volkshochschule)
  •   Jan Eisfeldt (Verwaltung)

1.2.3 Die Hygienebeauftragten sind für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienestandards verantwortlich und unterweisen die Beschäftigten nach der „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards (BGN). Das Dokument ist an verschiedenen, zugänglichen Stellen auszuhängen.

1.2.4 Die Hygieneregelungen sind dauerhaft einzuhalten Husten- und Niesetikette, Händewaschen, nicht ins Gesicht fassen, Desinfektionsmittel nutzen). In den öffentlichen Bereichen (Flure, Treppenaufgänge, Fahrstühlen usw.) wird das Tragen einer Maske und ein Mindestabstand (Empfehlung von 1,5 Metern) empfohlen.

1.2.5 Die öffentlichen Toiletten befinden sich im Erdgeschoss, im Bereich der Rezeption und im Untergeschoss des Treppenhauses A, sowie in den Seminarbereichen im 2. Und 3. Obergeschoss. Allen öffentlichen Toiletten dürfen nur mit maximal 4 Personen betreten werden.

1.2.6 Die Benutzung der Fahrstühle ist auf 4 Personen begrenzt.

1.2.7. Innerhalb dieses Konzeptes steht der Begriff Mund-Nasen-Schutz und Maske für eine medizinische oder vergleichbare Maske oder eine Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94.

1.2.8 Die Kontaktpunkte zwischen den Beschäftigten und den Gästen und/oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren (zum Beispiel Bildung von kleinen Arbeitsgruppen, Austausch des persönlichen Gespräches gegen ein hausinternes Telefonat). Die Kontaktreduzierung gilt auch für Arbeitsräume und für Pausenbereiche.  

1.2.9 Die Spender im öffentlichen Bereich sind auch in der Bewegung im Haus zwischendurch für die Desinfektion der Hände zu nutzen.

1.2.10 Anreisende Gäste in den Bereichen Jugendherberge und Hostel haben über den Meldeschein schriftlich zu versichern, dass sie selbst keine respiratorischen Symptome aufweisen.

1.2.11 Besondere Vorkommnisse oder Wahrnehmungen während des Aufenthaltes sind der Rezeption zu melden.

1.2.12 Die gültigen Erlasse des Landes Schleswig-Holstein und die gültigen Allgemeinverfügungen der Stadt Neumünster sind Grundlage dieses Konzeptes.

1.2.13 Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sind zu beachten.

1.2.14 Die mitgeführten Nachweise werden stichprobenartig kontrolliert.

1.2.15 Für alle Beschäftigte ist die Testung für die Feststellung von COVID 19 am Montag, Mittwoch  und Freitag, oder am ersten Arbeitstag in der Woche, verpflichtend, sofern sie im Dienst sind.

2. Bewegungen

2.1 Begegnungsverkehr/Kreuzwege sind zu vermeiden, die Fahrstühle sind nur mit maximal 4 Personen zu betreten.

2.2 Die Freizeitangebote (z.B. die Tischtennisplatten, der Billardtisch) können mit maximal 2 Personen genutzt werden. Während der Spielzeit wird das Tragen einer Maske empfohlen.

2.3 Bei Bewegungen auf den Verkehrsflächen und in den Veranstaltungsräumen gilt eine entsprechende Maskenpflicht und die Empfehlung von 1,5 Metern.

3. Aufenthalt in Zimmern

3.1 Bereits in der Anmeldung/Buchung sind die Gastdaten vollständig zu erfassen.

3.2 Die Gäste haben schriftlich zu versichern, dass sie im Falle einer nachgewiesenen Infektion während Ihres Aufenthaltes umgehend die Rückreise nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamtes an Ihren Erstwohnsitz anzutreten und die Kosten und Organisation hierfür selbst übernehmen.

4. Aufenthalt in Veranstaltungsräumen

4.1.1 Bei passenden Raumbedingungen ist ein Abstand von 1,5 Metern empfohlen. Bei einer Unterschreitung des empfohlenen Abstandes wird das Tragen einer Maske empfohlen.

4.1.2 Es dürfen sich nur Personen in den Veranstaltungsräumen aufhalten, die unmittelbar an der Veranstaltung teilnehmen und/oder für die Durchführung der Veranstaltung zwingend notwendig sind.

4.1.3 Der Veranstaltungsraum ist regelmäßig zu lüften.

4.1.4 Böden und häufig genutzte Oberflächen werden regelmäßig durch das Haus gereinigt. Zusätzlich sind benutzte Oberflächen (z. B. Stuhl- und Tischfläche) vor dem Verlassen des Veranstaltungsraumes (zum Ende des Veranstaltungstages/der Veranstaltung) durch die jeweiligen Benutzer*innen per Wischdesinfektion mit den in den Räumlichkeiten zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.

4.1.5 Für die Vorbereitung und Nachbereitung der Veranstaltungsräume sind die Nutzungszeiten einzuhalten. Zwischen den Veranstaltungen sind 30 Minuten Pause angesetzt und einzuhalten.

4.1.6 Besucher*innen, Teilnehmer*innen halten in den öffentlichen Bereichen und somit auch beim Warten vor den Eingängen die Empfehlung (Mindestabstand 1,5 Meter) ein.

4.2 Bewegungsangebote der Volkshochschule

4.2.1 Bei Veranstaltungen bei denen es sich um ein Training zur Verbesserung (mindestens Erhaltung) der Fitnessfaktoren wie Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit handelt (z. B. Rückenfit, Yoga, Pilates, Bauch-Beine-Po) handelt, wird nach Möglichkeiten der Raumkapazität ein Mindestabstand von 1,5 Metern empfohlen. Bei zunehmender Trainingsintensität soll der Abstand nach Möglichkeit auf bis zu 2,0 Meter (und nach Möglichkeit darüber hinaus vergrößert werden). Es besteht keine Maskenpflicht.

4.2.2 Für die Vorbereitung und Nachbereitung der Veranstaltungsräume (Bewegungsraum, Entspannungsraum) sind die Nutzungszeiten einzuhalten. Zwischen den Veranstaltungen sind 30 Minuten Pause angesetzt und einzuhalten.

4.2.3 Der Einsatz von Hilfsmitteln aus dem Geräteraum Bewegungsraum und Geräteschrank Entspannungsraum ist teilweise gestattet. Die Verwendung von Hilfsmitteln bezieht sich auf Gegenstände mit einer glatten, leicht zu desinfizierenden Oberfläche (z. B. Therabänder, Kleinhanteln, Pezzibälle, Stepper). Diese sind während eines Kurses nicht untereinander auszutauschen und nach dem Kursende von den Teilnehmenden zu desinfizieren. Hilfsmittel mit einer rauhen/porösen, schlecht/nicht zu desinfizierenden Oberflächen (z. B. Sportmatten, Schaumstoffbälle) sind von der Benutzung ausgeschlossen. Aus diesem Grunde sind die Teilnehmenden angehalten, bei Bedarf eigene Sport/Yogamatten in die Kurse mitzubringen.

4.2.4 Nach Kursende ist von jedem Teilnehmenden/Dozenten sein individuell benutzter Übungsbereich per Wischdesinfektion kurz zu reinigen, ebenso die zur Ablage genutzten Bereiche (z. B. Ablageflächen für Wertgenestände auf Fensterbank) sowie ggf. genutzte Hilfsmittel, die aus dem Bestand der vhs sind (siehe Punkt 4.1.5). Entsprechende Desinfektionsmittel und Tücher stehe auf den Fensterbänken bereit.

5. Einnahme von Verpflegung und Getränken

5.1 Für die Einnahme von Verpflegung im Speisesaal gelten folgende Regelungen:

  • Für die Mitnahme/Abholung der Mittagsverpflegung ist der Speisesaal direkt anzulaufen. Nach der Aufnahme/Mitnahme der Verpflegung ist das Kiek in unverzüglich zu verlassen.

5.2 Die Beschäftigten mit regelmäßigen Gästekontakt (Ausgabe Speisesaal/Bereich Service) müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

5.3 Vor jedem Gang zum Büfett müssen die Gäste ihre Hände erneut desinfizieren.

5.4 Das Wiederbefüllen von Gläsern, Bechern und Tellern ist nicht gestattet. Für jeden Gang zum Büfett/Getränkespender ist neues Geschirr zu benutzen.

5.5 In Warteschlangen wird das Abstandsgebot und Maskenpflicht empfohlen.

6. Maßnahmen bei einer Infizierung

6.1.1 Die zur Hilfeleistung eingesetzten Beschäftigten haben neben den allgemeinen Hygienevorgaben den Eigenschutz im besonderen Umfang zu beachten.

6.1.2 Begegnungen mit Dritten sind zu vermeiden.

6.1.3 Das zuständige Gesundheitsamt der Stadt Neumünster ist unter der Rufnummer 04321 9422810 sofort über den Vorfall zu unterrichten.

6.1.4 Ist diese Rufnummer nicht erreichbar wird die Berufsfeuerwehr Neumünster sofort unter der Rufnummer 04321 33220 über den Vorfall zu unterrichten.

6.1.5 Der Vorstand oder der Bereich Verwaltung sind unverzüglich über den Vorfall zu informieren.

6.1.6 Die jeweilige Anwesenheitslisten für Veranstaltungen und den Besuch des Speisesaals sind zu kopieren und an der Rezeption bereitzulegen. Die Liste in Kopie wird nur auf Anforderung an Personal des Gesundheitsamtes ausgehändigt, das Original verbleibt an der Rezeption.

6.2 Während einer Übernachtung

6.2.1 Die Anweisungen und Maßnahmen des Gesundheitsamtes oder der Berufsfeuerwehr sind unverzüglich umzusetzen. Die betroffene Person hat das Kiek in AöR! sofort zu verlassen.

6.3 Während einer Veranstaltung

6.3.1 Die Anweisungen und Maßnahmen des Gesundheitsamtes oder der Berufsfeuerwehr sind unverzüglich umzusetzen. Die betroffene Person hat das Kiek in AöR! sofort zu verlassen.

Download

Unser aktuelles Hygienekonzept können Sie hier herunterladen.

Bleiben Sie gesund & munter!