Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kiek in! AöR der Stadt Neumünster ist bemüht, die Website kiek-in-nms.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für kiek-in-nms.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien: Es kann vorkommen, dass einzelne PDF-Dateien nicht oder nicht vollständig barrierefrei sind. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne.
  • Interaktive Karten: Wir binden interaktive Karten des Diensts OpenStreetMap ein. Über die Barrierefreiheit von OpenStreetMap liegen derzeit keine ausreichenden Informationen vor. Daher liegen Textalternativen zu den wichtigsten Informationen aus den Karten vor.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Februar 2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 3. Juni 2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Torge Rupnow
Kiek in! Neumünster

Gartenstraße 32
24534 Neumünster

04321 41996-0
info@kiek-in-nms.de

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

0431 9881620
bbit@landtag.ltsh.de