Hausordnung

des Internats der Landesberufsschulen der Stadt Neumünster

Das Kiek in AöR ist Treffpunkt von Menschen unterschiedlichster Herkunft und unterschiedlichsten Alters, die die im Haus stattfindenden Angebote der Volkshochschule, die Tagungen, Schulungen und Übernachtungen in Anspruch nehmen. Das Kiek in versucht Allen ein Höchstmaß an persönlicher Freiheit zu garantieren.

Nichts desto Trotz setzt ein friedfertiges und reibungsloses Miteinander Aller das Einhalten allgemeiner, verbindlicher Regularien voraus, die durch die nachfolgenden

Rahmenbedingungen für das Internat

Ansprechpartner*innen

Ansprechpartnerinnen sind in erster Linie die Pädagoginnen und danach die Geschäftsleitung.

Sie versuchen bei allen Fragen, Sorgen und Nöten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und regeln die Zimmerbelegung.

Hilfestellung bei der Freizeitgestaltung und schulischen Problemen gehören ebenso zu ihren Aufgabenbereichen wie gegebenenfalls notwendige Zimmer- und Schrankkontrollen und das Erteilen von Anweisungen bezüglich des Einhaltens der Rahmenbedingungen.

Allgemeine Zeiten

Die Verpflegungszeiten richten sich nach den Stundenplänen der Schüler/Innen (bitte die Küche informieren).

Aufnahme: Sonntag 16:00 – 21:00 Uhr, Montag 15:00 – 21:00 Uhr

Schließzeit

00:00 Uhr; eine Verlängerung ist nach Absprache mit Pädagoginnen oder Nachtdienst bis 01:00 Uhr möglich. Eine Verlängerung setzt bei Minderjährigen die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten voraus.

Räumzeit

Am Abreisetag: 08:00 Uhr; Gepäck kann auf eigene Gefahr in Schließfächern und im Lagerraum/ 1. Etage gelagert werden.

Ruhe auf den Schlafetagen

Ab 22:00 Uhr – 6:00 Uhr,

ab 22:00 Uhr dürfen sich in den jeweiligen Zimmern nur Personen entsprechend der Zimmerbelegung aufhalten.

Nachtruhe

Ab 0:30 Uhr

Selbstverständliches

  1. Pro Schlafraum ist eine Musikanlage/Fernseher erlaubt, dafür muss die persönliche GEZ- Anmeldebescheinigung vorgelegt werden.
  2. Nachbarn und andere Gäste des Hauses haben ein Anrecht auf Ruhe oder eigene Musik – Deshalb ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu stellen. Wird dies nicht eingehalten, wird die Anlage bis zum Ende der Schulwoche eingezogen.
  3. Die Betten müssen bei Anreise selbst be- und bei Abreise selbst abgezogen werden. Am Abreisetag muss die Bettwäsche in die, auf den Fluren bereitgestellten Wäschebehälter, gelegt und die Zimmerkarte im Pädagogenbüro abgegeben.
  4. Benutztes Geschirr gehört in die Sammelbehältnisse im Speisesaal.
  5. Pfandflaschen gehören in die entsprechenden Kästen.
  6. Abfall gehört in die vorgesehenen Sortierbehälter.

Was man sonst noch wissen muss

  1. Wertsachen und Geld können im Tresor aufbewahrt werden. Für nicht abgegebene Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
  2. Erkrankungen müssen unverzüglich an der Rezeption gemeldet werden.
  3. Arbeitsräume werden bei Bedarf durch die Rezeption zur Verfügung gestellt.
  4. Neben dem Aufenthaltsraum im ersten Stock und im Haus 29 steht bis 0:30 Uhr das Foyer für die Freizeitgestaltung zur Verfügung.
  5. Die Küche im 1.OG kann nach Absprache mit den Pädagoginnen genutzt werden. Sie ist ebenso wie das Geschirr sofort nach Nutzung zu reinigen.
  6. Unzumutbare Verschmutzungen müssen selbst gereinigt werden
  7. Verlorengegangenes Inventar und Schlüssel werden kostenpflichtig wiederbeschafft.
  8. Mutwillige Beschädigungen im Gebäude und am Inventar werden dem/den Verursacher/n  in Rechnung gestellt und führen außerdem zu einer Verwarnung. Zimmerbewohner werden ggf. mit zur Verantwortung gezogen.
  9. Aus Sicherheitsgründen ist ein Großteil der Gemeinschaftsbereiche videoüberwacht.

Abstellen von Fahrrädern

  1. Das Abstellen von Fahrrädern ist zur Zeit nicht möglich.

Ausdrücklich verboten ist:

  1. Das Rauchen
  2. Das Mitbringen von Alkohol und anderen Drogen
  3. Die Mitnahme von Geschirr aus dem Speisesaal/ Foyer in die Schlafetagen
  4. Das Mitbringen technischer Geräte, die kein Prüfsiegel enthalten, wie z. B. Wasserkocher

Stark alkoholisierte Landesberufsschüler/innen werden nicht aufgenommen bzw. des Hauses verwiesen.

Zur sofortigen Entlassung aus dem Kiek in führen:

  1. Körperliche Auseinandersetzungen
  2. Der Besitz von Waffen jeder Art
  3. Nationalistische oder ausländerfeindliche Äußerungen in Wort, Bild oder Schrift
  4. Verbale Gewalt (abfällige Äußerungen, z.B. sexueller Art)

Zwischenfahrer/innen müssen sich grundsätzlich ab- bzw. schriftlich wieder anmelden (internat@kiek-in-nms.de). Die schriftliche Anmeldung hat bis zum Donnerstag vor dem nächsten Anreisetag zu erfolgen, da sonst ggf. kein Schlafplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

Das Kiek in behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Rahmenbedingungen mit einer schriftlichen Verwarnung und im nächsten Fall mit einem Hausverweis zu reagieren. Verwarnungen bleiben ein halbes Jahr bestehen.

Bei jeder Verwarnung wird die Landesberufsschule und der Ausbildungsbetrieb in Kenntnis gesetzt.

Mit dem Einzug in das Kiek in erkennen die Landesberufsschüler/innen und Auszubildenden die Rahmenbedingungen an und verpflichten sich zur Einhaltung derselben. Zum Geltungsbereich des Kiek in AöR gehören außerdem das Betriebsgelände Richung Gartenstraße und der Parkplatz in der Wittorfer Straße.

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Unsere aktuelle Hausordnung für das Internat der Landesberufsschulen der Stadt Neumünster können Sie hier herunterladen.