Corona-Test

Für unser Hostel oder unsere JH: Bitte beachten Sie bei Anreise die "2-G-Plus-Regel/ 3-G-Regel".

Das Coronavirus hat die Welt verändert und fordert für die Gesundheit und Sicherheit besondere Regeln im Umgang mit dem Virus.

Deshalb gilt für das gesamte Kiek in! in den Innenräumen des Hauses eine allgemeinte Testpflicht („die 2-G-Plus/ die 3 G“).

Sie dürfen das Haus nur betreten, wenn Sie folgende Nachweise von offizieller Stelle vorlegen:

2-G-Regelung

  • Für die Teilnahme an der Verpflegung im Speisesaal
  • Für private Veranstaltungen (Zusammenkünfte/ Feiern)
  • Für Kurse im Bereich der Volkshochschule (Sonderregelungen siehe 3-G-Regelung)
  • Für Übernachtungen touristischer Art (Ausnahme Internat)
  • Für Sport in Innenräumen
  1. Geimpfte Personen, deren letzte Einzelimpfung mindestens vor 14 Tagen erfolgt ist.
  2. Genesene Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesungsnachweises sind, der nicht älter als 6 Monate ist.

Ausnahmen:

  1. Kinder bis zur Einschulung
  2. Minderjährige, die getestet sind oder eine Schulbescheinigung als Testnachweis vorlegen
  3. Getestete Personen, die aus ärztlicher Sicht nicht geimpft werden können, unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.

3-G-Regelung

  • Für berufliche Veranstaltungen
  • Für außerschulische Bildungsangebote (VHS): der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Alphabetisierungskurse, Vorbereitungskurse (ESA/ MSA), Berufssprach- oder Integrationskurse, Erstorientierungskurse und STAFF-Kurse.
  • Für Übernachtungen beruflicher, medizinischer oder sozialethischer Art bei Verpflegung im abgetrennten Raum für getestete Personen.
  • Für Übernachtungen im Internat der Landesberufsschulen der Stadt Neumünster

Wir freuen uns auf Ihre Anreise.

Bleiben Sie gesund & munter!